Grundprinzip: Konservierung ist keine Versiegelung
Ein verbreitetes Missverständnis bei der Natursteinpflege ist die Erwartung, durch eine Schutzbehandlung den Stein dauerhaft zu „versiegeln" und vor jedem weiteren Schaden zu bewahren. Tatsächlich arbeiten moderne Konservierungsmittel anders: Sie sollen die natürliche Dampfdurchlässigkeit des Steins erhalten, gleichzeitig aber den Eintrag von flüssigem Wasser und darin gelösten Schadstoffen reduzieren.
Eine echte Versiegelung würde Feuchtigkeit einschließen, die Salzsprengung und Abplatzungen begünstigt. Diffusionsoffene Imprägnierungen sind daher der Standard in der modernen Steinkonservierung.
Hydrophobierung: Wasserabweisung ohne Poren zu schließen
Hydrophobierende Mittel (meist auf Siloxan- oder Silikonbasis) lagern sich in den Poren des Steins ab und machen die Innenwände wasserabweisend. Wasser perlt ab, Wasserdampf kann jedoch weiterhin diffundieren. Dadurch wird das Eindringen von Schlagregen und damit der Transport von Salzen und Schadstoffen in den Stein reduziert.
Hydrophobierungen sind nicht dauerhaft: Je nach Exposition, Steinqualität und Produkt hält die Wirkung einige Jahre bis über ein Jahrzehnt. Nach Ablauf der Wirksamkeit muss die Behandlung erneuert werden. Bei stark salzbelastetem Mauerwerk ist von einer Hydrophobierung abzuraten, da der Salzaustransport unterbunden werden kann.
Festigung poröser und mürber Steine
Bei bereits geschädigten, abbröckelnden oder mürben Steinen kann eine Vorab-Festigung notwendig sein. Festigungsmittel (meist Kieselsäureester) dringen in die offene Porenstruktur ein und verfestigen beim Aushärten die Steinkörner miteinander, ohne die Dampfdurchlässigkeit wesentlich zu beeinträchtigen.
Die Festigung ist reversibel im Sinne der Denkmalpflege-Prinzipien: Der Stein wird stabilisiert, ohne seine Erscheinung wesentlich zu verändern. Sie wird typischerweise vor einer Reinigung nicht empfohlen; zuerst wird gereinigt, dann gefestigt, dann hydrophobiert — falls sämtliche Maßnahmen für den Stein sinnvoll sind.
Reihenfolge bei Mehrfachbehandlung
Bei kombinierten Maßnahmen gilt als Faustformel: Zuerst reinigen, dann (ggf.) Biozidbehandlung, dann festigen (wenn notwendig), zuletzt hydrophobieren. Jede Behandlungsstufe braucht ausreichend Zeit zum Abtrocknen und Einwirken.
Biozidbehandlung gegen biologischen Bewuchs
Algen, Flechten, Moose und Pilze besiedeln poröse Natursteinoberflächen, besonders an feuchten, beschatteten Fassadenabschnitten. Sie können den Stein durch organische Säuren und mechanisches Einwachsen der Rhizoide beschädigen.
Biozide Behandlungen zielen darauf ab, den Bewuchs abzutöten und das Wiederanwachsen für einen definierten Zeitraum zu hemmen. Geeignete Wirkstoffe sind z. B. quaternäre Ammoniumverbindungen (QAV) oder Isothiazolinone. Die Auswahl muss mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder wenn der Einsatz in Wasserschutzzonen erfolgt.
Fugenreinigung und Fugensanierung
Fugen sind oft der schwächste Punkt einer Natursteinfassade. Herkömmliche Kalk- oder Zementmörtel können bei Alterung rissig werden und Wasser einleiten. Die Fugensanierung ist daher ein integraler Bestandteil jeder längerfristigen Erhaltungsmaßnahme.
Für historische Natursteinfassaden sind diffusionsoffene, kalkgebundene Mörtelsysteme geeignet. Zementreiche Mörtel sind zu hart und können Schäden an den angrenzenden weichen Steinquadern verursachen. Für Denkmalschutzgebäude gibt es in den Bundesländern teilweise Positivlisten für geeignete Mörtelrezepturen.
Dokumentation und Pflegeplanung
Für Gebäude mit wertvoller Natursteinfassade empfiehlt die Denkmalpflege eine regelmäßige Bauzustandsdokumentation. Fotografische Erfassung und Kartierung von Schadstellen helfen, den Erhaltungszustand über Zeit zu verfolgen und den Zeitpunkt für Eingriffe sachgerecht zu bestimmen. Ein professionelles Gutachten durch einen Restaurator oder Baufachmann ist Voraussetzung für jede umfangreichere Maßnahme an denkmalgeschützten Fassaden.